SCHWERPUNKTTHEMA

Diese „krassen“ Kündigungsgründe sind notwendig

Für eine fristlose Kündigung müssen die erhobenen Vorwürfe so gravierend sein, dass es dem*der Dienstgebenden nicht einmal mehr zumutbar ist, das Dienstverhältnis noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Nur in einem solchen Fall darf ein*e Dienstgeber*in berechtigterweise eine fristlose Kündigung aussprechen.

Michael Tillmann

22.10.2025 · 9 Min Lesezeit

Es kommt allerdings gelegentlich vor, dass Dienstgebende die fristlose Kündigung zumindest auch als taktisches Mittel einsetzen, um sich für die meistens anstehenden Abfindungsverhandlungen eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen. Dann ist es ganz besonders wichtig, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu wehren bzw. zu prüfen, ob die Vorwürfe – falls sie denn zutreffen sollten – erheblich genug sind.

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