Der Fall: In einem Betrieb mit rund 600 Mitarbeitern beschließt der elfköpfige Betriebsrat, seinen stellvertretenden Vorsitzenden zu einem Seminar über Mobbing zu schicken. Der Grund: Es gab einen konkreten Vorfall. Ein Mitarbeiter, der eine Alkoholsucht überwunden hatte, wurde von einem Kollegen wiederholt schikaniert, angerempelt und mit abfälligen Sprüchen wie „Wir kennen ja dein Problemchen“ bedacht.
RECHT & URTEILE
Diese Grundsätze gelten zum Thema Erforderlichkeit der Betriebsrats-Schulung
Als Betriebsrat, zuständig für den Gesundheitsschutz, kennen Sie die Herausforderung: Konflikte am Arbeitsplatz können schnell eskalieren und zu Mobbing werden. Als Betriebsrat müssen Sie darauf vorbereitet sein. Doch wann ist eine spezielle Schulung zum Thema Mobbing wirklich „erforderlich“, sodass der Arbeitgeber die Kosten tragen muss? Ein immer noch aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt hierzu klare Antworten und stärkt die Position des Betriebsrats. Die Grundsätze des BAG lassen sich auf alle anderen Schulungen übertragen (14.1.2015, Az. 7 ABR 95/12).