Grundlagen

Diese Grenzen muss Ihr Dienstgeber beachten

Wie auf Seite 3 dargestellt, werden Zeit, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung durch Ihre*n Dienstgeber*in bestimmt. Ihr*e Dienstgeber*in ist bei dieser Bestimmung aber durchaus Grenzen und Regeln unterworfen. Er*Sie kann nicht einfach „frei Schnauze“ handeln. Der Dienstvertrag bildet eine Grenze – aber nicht die einzige.

Michael Tillmann

01.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Bestimmung der konkreten Arbeitsbedingungen durch den*die Arbeitgeber*in auf Basis des Arbeitsvertrags muss 2 Prüfungsstufen bestehen, um rechtmäßig zu sein:

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