AUFBAUWISSEN

Diese Fristen sollten Sie im Auge haben

Auch wenn es, wie auf den vorigen Seiten dargestellt, nun wirklich schon schwierig genug ist, die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nachzuweisen, gibt es eine weitere Hürde, um die Ansprüche durchzusetzen – nicht nur im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Ansprüche können verjähren, verwirken oder an sonstigen Fristen scheitern.

Michael Tillmann

18.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Wichtig ist, die verschiedenen Tatbestände, die unter zeitlichen Gesichtspunkten einem Schmerzensgeldanspruch entgegenstehen können, auseinanderzuhalten.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!