Wichtig ist, die verschiedenen Tatbestände, die unter zeitlichen Gesichtspunkten einem Schmerzensgeldanspruch entgegenstehen können, auseinanderzuhalten.
AUFBAUWISSEN
Diese Fristen sollten Sie im Auge haben
Auch wenn es, wie auf den vorigen Seiten dargestellt, nun wirklich schon schwierig genug ist, die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nachzuweisen, gibt es eine weitere Hürde, um die Ansprüche durchzusetzen – nicht nur im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Ansprüche können verjähren, verwirken oder an sonstigen Fristen scheitern.