PRAXISWISSEN ZUM URLAUB

Diese Besonderheiten gelten beim Urlaub für bestimmte Personengruppen

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Allerdings haben nicht alle Anspruch auf gleich viel Urlaub. Was Sie zum Urlaubsanspruch einiger Personengruppen wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Auswirkungen des Beschäftigungsverbots

Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und in der Regel 8 Wochen nach der Entbindung) besteht für Ihre Kolleginnen ein Beschäftigungsverbot. Schafft es eine Kollegin nicht mehr, den Urlaub vollständig zu nehmen, hat sie die Wahl. Sie kann ihn nach dem Beschäftigungsverbot im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr nachholen (§ 17 Satz 2 Mutterschutzgesetz). Der Mutterschutz mindert den Urlaubsanspruch Ihrer Kolleginnen nicht.

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