Ihre Aufgabe besteht nicht nur darin, beratend zur Seite zu stehen, sondern auch darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Vorschriften eingehalten werden. Das gilt übrigens auch für die Einhaltung der Rechte durch den Betriebs- oder Personalrat.
Neben der allgemeinen Unterrichtungs- und Anhörungspflicht gibt es zahlreiche besondere Beteiligungsrechte. Diese spielen in der täglichen Praxis eine wichtige Rolle und sorgen immer wieder für Fragen oder Konflikte. Deshalb sollten Sie genau wissen, wann Ihr Arbeitgeber Sie beteiligen muss und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.