Ihr Dienstherr muss vor Beginn eines BEMs die Kollegen auf die Ziele sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinweisen (§167 Abs. 2 SGB IX). Überwachen Sie als Personalrat diese Aufgabe, indem Sie sich die Schreiben, die die Kollegen bekommen, genauer ansehen.
AUSKUNFTSPFLICHT
Diese BEM-Informationen müssen Ihre Kollegen vor einem BEM erhalten
Wie gut sind Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Beginn eines BEMs wirklich darüber informiert, was in den kommenden Wochen oder vielleicht auch Monaten auf sie zukommt? Wie ist der Informationsfluss im BEM geregelt? Was sollte mitgeteilt werden? Hier finden Sie eine Übersicht, welche Informationen absolut notwendig sind!