Der Fall: Ein Hauptbrandmeister einer Feuerwehr versandte in den Jahren 2013 bis 2015 in einer WhatsApp-Gruppe seiner Wache sowie in privaten Chats mit Familienangehörigen und Freunden immer wieder Bilder und Nachrichten mit rassistischem sowie den Nationalsozialismus verharmlosendem Inhalt. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Die Dienstherrin erhob jedoch Disziplinarklage.
BEAMTENRECHT
Dienstvergehen durch rassistische Chat-Beiträge? BVerwG fordert sorgfältige Aufklärung
Auch außerdienstliches Verhalten kann für Beamtinnen und Beamte disziplinarrechtliche Folgen haben, wenn dadurch Zweifel an ihrer Verfassungstreue oder ihrer Eignung für das öffentliche Amt entstehen. Das sollten die Kollegen immer beachten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen rassistische und den Nationalsozialismus verharmlosende Äußerungen in privaten WhatsApp-Chats ein Dienstvergehen sind (11.6.2026, Az. 2 C 12.25).