Für Sie als Personalrat ist die Entscheidung deshalb wichtig, weil sie die Grenzen der Fürsorgepflicht und der Reisekostenerstattung bei Ruhestandsbeamten klar aufzeigt.
BEAMTENRECHT
Dienstunfähigkeitsuntersuchung: Der Dienstherr zahlt nicht automatisch die Fahrtkosten
Eine wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensionierte Beamtin muss sich unter bestimmten Voraussetzungen erneut ärztlich untersuchen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass der Dienstherr zwar die Kosten der angeordneten Untersuchung tragen muss, grundsätzlich aber nicht die Fahrtkosten zum Untersuchungsort (11.3.2026, Az. 5 C 2.25).