WISSENSWERTES

Dienstplangestaltung: Bestimmen Sie als MAV mit?

Mit einem Dienstplan koordiniert Ihre Dienststellenleitung die Arbeit der Beschäftigten so, dass zu allen Tageszeiten die mindestens erforderliche Zahl an Arbeitskräften „im Dienst“ ist und Freizeit oder Urlaub der übrigen Beschäftigten Berücksichtigung findet. Haben Sie hier Beteiligungsrechte?

Maria Markatou

16.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Gestalten Sie als MAV den Rahmen der Arbeitszeiteinteilung mit

Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 MAVO und § 40d MVG.EKD bedürfen Entscheidungen des*der Dienstgebenden betreffend „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage“ der Zustimmung der MAV. Da derartige Entscheidungen sich letztlich in Dienstplänen niederschlagen, sind diese zustimmungspflichtig.

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