Der Fall: Eine Kommissaranwärterin besuchte zusammen mit weiteren Kommissaranwärtern eine private Feier. Dabei erschien sie in Dienstkleidung: Sie trug einen Pullover und eine Schutzweste, jeweils mit der Aufschrift „Polizei“. Damit wurde sie auch gefilmt. Die Anwärterin wirkte außerdem auch noch bei dem Anfertigen eines videografischen Gästebuchs mit. Dabei wurde ein kleiner Film gedreht, in dem sie einen „Drogendealer“ festnimmt. Ein anderer Gast spielte den Drogendealer.
AKTUELLE URTEILE
Dienstkleidung der Polizei darf weder als Kostüm noch als Partyoutfit genutzt werden
Beschäftigte im Rettungsdienst, Feuerwehrleute und auch Polizisten tragen auffällige und typische Dienstkleidung bzw. Uniformen. So erkennt man die Zugehörigkeit dieser Personen zu einem bestimmten Berufsstand. Zudem kann man bei diesen Berufen auf eine gewisse Ernsthaftigkeit vertrauen. Da ist es klar, dass der „Missbrauch“ dieser Kleidung zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen kann, wie hier im Fall einer Polizeianwärterin geschehen (Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2.9.2025, Az. 2 L 2837/25).