Wie ist eine mittelbare Diskriminierung rechtlich definiert?
Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen aufgrund eines geschützten Merkmals (z. B. Geschlecht, Behinderung, Alter) in besonderer Weise benachteiligen. Ausnahme: Die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
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