Teilnahme an Schulungen während der Pandemie
Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied nahm während der Pandemie an Schulungen teil, obwohl der Arbeitgeber dies untersagt hatte. Vorher hatte sich der Betriebsrat aber anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei schickte die Rechnung über rund 414 € an den Arbeitgeber. Dieser forderte den Betriebsrat auf, diese Rechnung selbst zu zahlen. Als er nicht zahlte, übernahm das Unternehmen die Kosten und zog den Betrag dem Mitglied vom Lohn ab. Dieses klagte auf Rückzahlung. Die Kosten seien keine Kosten des Betriebsrats, es liege schon keine Erforderlichkeit vor.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
- praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
- praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe
