Wissenswertes

Dienstherr*in darf keinen Regress bei Einzelmitglied der MAV nehmen

Sie kennen sie, die Diskussionen um die Kostenübernahme. Sind die angefallenen Kosten wirklich erforderlich? Muss das jetzt sein? Klar ist jedoch: Zahlen Dienstgebende vorschnell, ist kein Regress bei den Mitgliedern der MAV möglich (Bundesarbeitsgericht, 25.10.2023, Az. 7 AZR 338/22). Das Urteil ist zwar für Ihre Kolleg*innen aus der freien Wirtschaft ergangen, auf Sie aber übertragbar.

Maria Markatou

22.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Teilnahme an Schulungen während der Pandemie

Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied nahm während der Pandemie an Schulungen teil, obwohl der Arbeitgeber dies untersagt hatte. Vorher hatte sich der Betriebsrat aber anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei schickte die Rechnung über rund 414 € an den Arbeitgeber. Dieser forderte den Betriebsrat auf, diese Rechnung selbst zu zahlen. Als er nicht zahlte, übernahm das Unternehmen die Kosten und zog den Betrag dem Mitglied vom Lohn ab. Dieses klagte auf Rückzahlung. Die Kosten seien keine Kosten des Betriebsrats, es liege schon keine Erforderlichkeit vor.

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