RECHTSPRECHUNG

Dienstherren müssen Mitarbeiter auf die Gefahr von Urlaubsverfall hinweisen

Der Urlaubsanspruch steht Ihnen zu und ist auch wichtig. Sie müssen auch mal auftanken und sich vom Alltag erholen. Oft genug wurde in der Vergangenheit der Urlaubsanspruch nicht genutzt und verfiel einfach. Manchen Dienstherren war das ganz recht. Bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem einen Riegel vorgeschoben hat. Hier noch mal für Sie das Grundsatzurteil aus Brüssel, das die Urlaubswelt wirklich auf den Kopf gestellt hat. Dienstherren leiden sehr unter dieser Entscheidung, aber es hilft nichts – die Rechtsprechung steht (EuGH, 22.9.2022, Az. C-120/21).

Maria Markatou

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin klagt auf offenen Urlaub aus mehreren Jahren

Der Fall: Eine Mitarbeiterin hatte auf Abgeltung ihrer noch offenen Urlaubstage für die vergangenen Jahre geklagt. Wegen des enormen Arbeitsanfalls bei ihrem Arbeitgeber konnte diese Mitarbeiterin die offenen Urlaubsansprüche nicht nehmen. Aber: Ihr Arbeitgeber hatte die Mitarbeiterin nicht darüber informiert, dass ihr Urlaub verfallen kann, wenn sie den Urlaub nicht im laufenden Urlaubsjahr beantragt und nimmt.

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