Arbeitnehmerin klagt auf offenen Urlaub aus mehreren Jahren
Der Fall: Eine Mitarbeiterin hatte auf Abgeltung ihrer noch offenen Urlaubstage für die vergangenen Jahre geklagt. Wegen des enormen Arbeitsanfalls bei ihrem Arbeitgeber konnte diese Mitarbeiterin die offenen Urlaubsansprüche nicht nehmen. Aber: Ihr Arbeitgeber hatte die Mitarbeiterin nicht darüber informiert, dass ihr Urlaub verfallen kann, wenn sie den Urlaub nicht im laufenden Urlaubsjahr beantragt und nimmt.
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