ARBEITSVERTRAG

Dienstherr muss seinen Beschäftigten Arbeit zuweisen

Beschäftigte müssen ihre Arbeitsleistung erbringen. Das aber können sie nur, wenn ihnen der Dienstherr auch Arbeit zuweist. Sind die Beschäftigten einsatzbereit, werden ihnen aber keine Aufgaben zugewiesen, muss der Dienstherr sie trotzdem bezahlen. Denn er ist im sogenannten Annahmeverzug.

Maria Markatou

07.04.2025 · 2 Min Lesezeit

1. Was bedeutet Annahmeverzug?

An ganz normalen, störungsfreien Arbeitstagen erbringen Sie und Ihre Kollegen täglich Ihre Arbeitsleistung und werden dafür entsprechend vergütet. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Mitarbeiter einsatzbereit ist, aber der Dienstherr kann oder will ihn nicht beschäftigen. Der Beschäftigte bietet also seine Arbeit an, der Dienstherr schlägt dieses Angebot aus. Das ist der Annahmeverzug des Dienstherrn.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!