Teilnahme an Schulungen während der Pandemie
Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied nahm während der Pandemie an Schulungen teil, obwohl der Arbeitgeber dies untersagt hatte. Vorher hatte sich der Betriebsrat aber anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei schickte die Rechnung über rund 414 € an den Arbeitgeber. Dieser forderte den Betriebsrat auf, diese Rechnung selbst zu zahlen. Als der nicht zahlte, übernahm das Unternehmen die Kosten und zog den Betrag dem Mitglied vom Lohn ab. Dieses klagte auf Rückzahlung. Die Kosten seien keine Kosten des Betriebsrats, es liege schon keine Erforderlichkeit vor.
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