Regress bei einzelnem Personalratsmitglied

Dienstherr darf keinen Regress bei einzelnem Personalratsmitglied nehmen

Sie kennen sie, die ewigen Diskussionen um die Kostenübernahme. Sind die angefallenen Kosten wirklich erforderlich? Muss das jetzt sein …? Eines ist jedoch klar: Zahlen Dienstgebende vorschnell, ist kein Regress bei den Mitgliedern des Personalratsgremiums möglich (Bundesarbeitsgericht, 25.10.2023, Az. 7 AZR 338/22). Das Urteil ist zwar für Ihre Kollegen aus der freien Wirtschaft ergangen, auf Sie aber übertragbar.

Maria Markatou

15.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Teilnahme an Schulungen während der Pandemie

Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied nahm während der Pandemie an Schulungen teil, obwohl der Arbeitgeber dies untersagt hatte. Vorher hatte sich der Betriebsrat aber anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei schickte die Rechnung über rund 414 € an den Arbeitgeber. Dieser forderte den Betriebsrat auf, diese Rechnung selbst zu zahlen. Als der nicht zahlte, übernahm das Unternehmen die Kosten und zog den Betrag dem Mitglied vom Lohn ab. Dieses klagte auf Rückzahlung. Die Kosten seien keine Kosten des Betriebsrats, es liege schon keine Erforderlichkeit vor.

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