Aktuelles Urteil

Dienstgebende tragen Zustellungsrisiko

Die Kommunikation zwischen Dienstgebenden und Behörden wird in vielen Fällen schon digital geführt. Steht Dienstgebenden der digitale Weg offen und wählen diese bewusst den Weg per Post, müssen sie mit den Nachteilen leben (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 13.5.2024, Az. L 20 AL 201/22).

Maria Markatou

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Antrag auf Kurzarbeit per Post

Der Fall: Ein Arbeitgeber wollte für seinen Betrieb Kurzarbeit beantragen. Er schickte die erforderlichen Unterlagen am 23.4. per Post, diese kamen erst am 2.5. bei der Agentur für Arbeit an. Also wurde Kurzarbeitergeld erst ab Mai bewilligt. Der Arbeitgeber klagte auf eine Bewilligung ab April.

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