Der Fall: Die SBV forderte von ihrem Dienstherrn die Freistellung von Seminargebühren, die durch die Teilnahme ihrer Bürokraft am Onlineseminar „Speziell für Sekretariatsmitarbeiter/innen: Organisation des Datenschutzes im Büro der gesetzlichen Interessenvertretung (Grundlagen)“ angefallen sind. Der Arbeitgeber war der Überzeugung, dass er diese nicht tragen muss, da es keine Kosten der SBV sind.
WISSENSWERTES
Dienstgebende müssen auch die Kosten der Bürokraft der SBV tragen
Wie Ihnen entstehen auch der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Kosten. Sind diese erforderlich, muss der*die Dienstgebende diese übernehmen. Grundsätzlich gilt das auch für Kosten einer Bürokraft (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 3.11.2022, Az. 26 TaBV 751/22).