Der Fall: Die SBV forderte von ihrem Dienstherrn die Freistellung von Seminargebühren, die durch die Teilnahme ihrer Bürokraft am Onlineseminar „Speziell für Sekretariatsmitarbeiter/innen: Organisation des Datenschutzes im Büro der gesetzlichen Interessenvertretung (Grundlagen)“ angefallen sind. Der Arbeitgeber war der Überzeugung, dass er diese nicht tragen muss, da es keine Kosten der SBV sind.
Die SBV entscheidet
Die Entscheidung: Der Arbeitgeber hat im Endeffekt die durch die Tätigkeit der SBV entstehenden Kosten zu tragen. Davon sind auch die Kosten der Bürokräfte der SBV im erforderlichen Umfang erfasst. Die SBV entscheidet dabei selbstständig und eigenverantwortlich, was erforderlich und vertretbar ist und was nicht. Die durch die SBV zu treffende Entscheidung betrifft dabei nicht nur die Frage, wie viele Bürokräfte benötigt werden, sondern auch den Gesichtspunkt, über welche Qualifikation die Bürokräfte für die Tätigkeit für die SBV tatsächlich verfügen müssen.