AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Dienstfreie Zeit an Bord ist kein Bereitschaftsdienst

Wer an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs arbeitet und mit dem jeweiligen Verkehrsmittel länger unterwegs ist, hat in der Regel an Bord während einer längeren Fahrt bzw. eines längeren Flugs Pausen bzw. dienstfreie Zeiten. Normalerweise gilt an Bord grundsätzlich ein Alkohol- bzw. Drogenverbot. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass in einem Notfall alle die erteilten Anweisungen richtig umsetzen. Diese dienstfreie Zeit an Bord ist allerdings trotz Alkoholverbots kein Bereitschaftsdienst. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden (11.4.2025, Az. See 1 Ca 180/23).

Friederike Becker-Lerchner

13.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Kapitän an Bord trägt Verantwortung für die Besatzung

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit dem Jahr 2007 als Kapitän bei einer Reederei beschäftigt. Seine Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Auf seinen Arbeitsvertrag fanden der Manteltarifvertrag See (MTV-See) und der Haustarifvertrag See (HTV-See) Anwendung. Der MTV-See enthielt u. a. eine pauschale Überstunden-Vergütung für alle Besatzungsmitglieder mit Ausnahme der Kapitäne. Darüber hinaus gilt an Bord der Schiffe des Arbeitgebers eine Null-Toleranz-Politik bezüglich des Konsums von Alkohol und Drogen. Beides darf nach der geltenden Unternehmensrichtlinie während der Arbeitszeit nicht konsumiert werden.

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