Der Fall: Ein Leiharbeitnehmer war in einem Restaurant als Servicekraft beschäftigt. Es gab einen abschließbaren Mitarbeitendenraum außerhalb der Gasträumlichkeiten. In diesem Raum sollten in der Zukunft abschließbare Spinde für Mitarbeitende aufgestellt werden, weitere Spinde gab es an anderer Stelle. 8 Mitarbeitende wurden nun bestohlen, darunter auch der Leiharbeitnehmer. Seine Sachen wurden aus dem Mitarbeitendenraum entwendet. Die Polizei wurde eingeschaltet, allerdings blieb das Ermittlungsverfahren ohne Erfolg.
WISSENSWERTES
Diebstahl am Arbeitsplatz – haften Dienstgebende?
Ich glaube, es gibt keine Dienststelle, in der Kolleg*innen nicht schon mal Sachen „abhandengekommen“ sind. Wenn Sie bzw. Kolleg*innen nun mal tatsächlich am Arbeitsplatz bestohlen werden, heißt das aber noch nicht, dass Ihnen Ihre Dienststellenleitung den entstandenen Schaden ersetzen muss. Außer, sie hat notwendige Sicherungsmaßnahmen unterlassen. Anschaulicher wird das Ganze an folgendem Fall aus der Praxis.