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Die wichtigsten Rechte und Pflichten während einer Pflegezeit

Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten sich beim Thema Pflegezeit auskennen. Es gilt, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bestmöglich beraten zu können, Teilzeitarbeitsplätze zu organisieren, Versetzungsgesuchen zuzustimmen, Neueinstellungen zu begleiten und am Ende eines Prozesses auch eine Heraufsetzung von Stunden bzw. die Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer beendeten Pflegezeit zu begleiten.

Arno Schrader

13.09.2025 · 4 Min Lesezeit

Wichtige Begriffe

Beschäftigte sollen nach dem Willen des Gesetzes die Möglichkeit haben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Die drei zentralen Begriffe – „Beschäftigter“, „Pflegebedürftigkeit“ und „nahe Angehörige“ – sind dabei nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz identisch definiert.

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