PRAXISWISSEN

Die wichtigsten Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und was er dabei beachten sollte

Der Betriebsratsvorsitzende hat gegenüber den anderen Mitgliedern des Gremiums Sonderaufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus kann eine weitere Aufgabenverteilung durch die Geschäftsordnung erfolgen. Damit Sie Ihr verantwortungsvolles Amt kompetent ausüben können, unterstütze ich Sie mit dieser Übersicht zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden.

Friederike Becker-Lerchner

28.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Das Wichtigste vorweg

Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht Bevollmächtigter des Betriebsrats und auch nicht dessen gesetzlicher Vertreter. Die Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeiten des Betriebsrats werden vom Gremium wahrgenommen. Der Betriebsratsvorsitzende hat nur in den vom Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ausdrücklich zugewiesenen Angelegenheiten eine Eigenzuständigkeit. Hat der Betriebsrat in Ausübung seiner Pflichten und Befugnisse Beschlüsse gefasst, muss der Betriebsratsvorsitzende diese ausführen und nach außen zum Ausdruck bringen. Der Betriebsratsvorsitzende ist deshalb Vertreter in der Erklärung.

Eine Generalvollmacht für den Betriebsratsvorsitzenden, auch durch Beschluss, ist unzulässig. Allerdings kann das Gremium einen Beschluss fassen, mit dem es dem Betriebsratsvorsitzenden im Einzelfall aufträgt, Auskünfte oder Informationen einzuholen.

Vertretungsbefugnis des Betriebsrats

Die Vertretungsbefugnis des Betriebsratsvorsitzenden besteht nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse. Nur innerhalb dieses Bereichs kann der Betriebsratsvorsitzende rechtsgeschäftliche Erklärungen mit verbindlicher Wirkung für den Betriebsrat abgeben.

Der Betriebsratsvorsitzende muss zudem bei seinen Erklärungen grundsätzlich keinen Betriebsratsbeschluss vorlegen. Der Nachweis, dass ein vom Betriebsrat gefasster Beschluss zugrunde liegt, ist nur bei berechtigtem und eindeutigem Zweifel zu erbringen, z. B., der Betriebsratsvorsitzende entscheidet offensichtlich ohne die Beschlussfassung des Betriebsrats.

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber am Vorliegen eines Betriebsratsbeschlusses zweifeln. Sie haben sich im Zweifelsfall zu erkundigen, ob der Betriebsratsvorsitzende im Rahmen eines vom Betriebsrat gefassten Beschlusses handelt. Ist kein Betriebsratsbeschluss ergangen oder handelt der Betriebsratsvorsitzende wissentlich entgegen dem Inhalt eines Betriebsratsbeschlusses, riskiert er, abgesetzt zu werden.

Wenn ein rechtswirksamer Beschluss fehlt

Fehlt ein rechtswirksamer Beschluss des Betriebsrats, sind die Erklärungen des Betriebsratsvorsitzenden unwirksam. Aber: Eine unwirksame Erklärung des Betriebsratsvorsitzenden kann durch einen nachträglich vom Betriebsrat rechtswirksam gefassten Beschluss geheilt werden.

Entgegennahme von Erklärungen

Wird eine dem Betriebsrat gegenüber abzugebende Erklärung nicht dem Betriebsratsvorsitzenden, übergeben, so entfaltet sie so lange keine Wirkung, bis sie dem Betriebsratsvorsitzenden bzw. dem gesamten Gremium zugegangen ist. Im Zweifel muss der Arbeitgeber jedes Betriebsratsmitglied unterrichten.

Fazit: Kompetenz des Betriebsratsvorsitzenden

Dem Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter obliegen zusätzliche Aufgaben, die das BetrVG dem Betriebsratsvorsitzenden speziell zuweist. Welche das sind, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.


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Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]

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