GESUNDHEITSMANAGEMENT

Die Vertrauensperson: Schlüssel zum gelingenden BEM bei psychischer Belastung

Das BEM ist kein „Nice-to-Have“, sondern ein gesetzliches Fundament des betrieblichen Gesundheitsschutzes (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Es bietet die Chance, Arbeitsplätze zu sichern und die Gesundheit der Belegschaft langfristig zu fördern. Für Sie als Betriebsrat ist es eine Kernaufgabe, den Prozess nicht nur systematisch mitzugestalten, sondern die Kolleginnen und Kollegen auch über ihr Recht auf eine Vertrauensperson aufzuklären. Gerade bei psychischen Erkrankungen erweist sich diese Begleitung oft als entscheidender Erfolgsfaktor.

Brigitte Ganzmann

14.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Das BEM ist ein wichtiges Arbeitsfeld für Sie als Betriebsrat. Sie haben sogar eine doppelte Verantwortung.

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