HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Die Unterschiede von Elternzeit und Elterngeld

Elterngeld und Elternzeit sind beide in einem Gesetz geregelt, nämlich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Sie sind aber trotzdem 2 verschiedene Paar Schuhe.

Michael Tillmann

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Ähnliche Namen – unterschiedliche Ansprechpartner

Elterngeld und Elternzeit sind nicht nur in demselben Gesetz geregelt. Sie klingen auch ganz ähnlich. Trotzdem ist strikt zu unterscheiden:

Elternzeit versus Elterngeld

Elternzeit

arbeitsrechtlicher „Sonderzustand“ im Arbeitsverhältnis; regelt das Verhältnis zwischen Mitarbeiter*in und Arbeitgeber*in

Elterngeld

staatliche Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird; der*die Arbeitgebende hat damit nichts zu tun

Wechselbeziehung zwischen Elterngeld und Elternzeit

Trotz ihres grundsätzlich unterschiedlichen Charakters sind Elterngeld und Elternzeit nicht zufällig in demselben Gesetz geregelt. Es gibt eine faktische inhaltliche Beziehung zwischen ihnen: Das Elterngeld soll Einkommensverluste ausgleichen; daher wird ein Elterngeld zumindest bei Arbeitnehmenden regelmäßig von einer Elternzeit begleitet sein.

Hohe Flexibilität des Elterngelds

Der Gesetzgeber hat das Elterngeld in den letzten Jahren immer mehr flexibilisiert. Mittlerweile gibt es 3 unterschiedliche Typen:

  1. Basiselterngeld
  2. ElterngeldPlus
  3. Partnerschaftsbonus

Somit gibt es viele Optionen, das Elterngeld auf die ebenfalls immer flexibler gewordene Elternzeit optimal abzustimmen. Die Details sind übersichtlich dargestellt in der Broschüre des Familienministeriums: https://kurzlinks.de/elterngeld-elternzeit

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Seit mittlerweile mehr als 20 Jahren beschäftige ich mich mit dem Arbeitsrecht von A wie Abmahnung über K wie Kündigung bis Z wie Zeugnis. Gesetzgeber und Rechtsprechung sorgen dafür, dass […]

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