Auch die Sprechstunden des Betriebsrats oder Personalrats können von Beschäftigten genutzt werden. Nach § 39 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz dürfen Arbeitnehmer die Sprechstunde des Betriebsrats während ihrer Arbeitszeit aufsuchen, wenn dies erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Angelegenheit einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat und in den Aufgabenbereich der Interessenvertretung fällt.
Hätten Sie's gewusst?
Die Sprechstunde der Schwerbehindertenvertretung: Darauf sollten Sie achten
Eine regelmäßige Sprechstunde ist ein wichtiges Instrument, um den Kontakt zu schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zu pflegen. Sie ermöglicht es Kolleginnen und Kollegen, vertraulich Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und Unterstützung zu erhalten.