- Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.050 € im Monat (2024: 7.550 €). Verdienen Beschäftigte mehr als 8.050 € im Monat, sind für den überschießenden Teil keine Rentenbeiträge zu entrichten.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 € im Monat (2024: 5.175 €). Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung errechnet sich 2025 also an 5.512,50 €. Wer mehr verdient, bleibt im überschießenden Betrag beitragsfrei.
- Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 6.150 € im Monat (2024: 5.775 €). Wer mehr verdient, ist nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
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