Voraussetzung für eine Sozialauswahl im eigentlichen Sinne ist aber zunächst, dass überhaupt eine Auswahl erforderlich ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn nach der unternehmerischen Entscheidung dem gesamten in Betracht kommenden Personenkreis zu kündigen ist.
SCHWERPUNKTTHEMA
Die Sozialauswahl – ausreichend reicht aus
Wenn feststeht, dass und wie viele Arbeitsplätze weggefallen sind, kommt der nächste Prüfungsschritt: die Sozialauswahl. Es ist in einem insgesamt unschönen Szenario wohl ein besonders unschöner Prüfungsschritt, der ein bisschen an das Spiel „Die Reise nach Jerusalem“ erinnert. Nur ist es eben kein Spiel.