Beachten Sie die Paragrafenkette
Es stimmt zwar, dass die MAV nicht im SGB IX mit erwähnt wird. Aber dafür verweisen ihre Regelungen ins SGB IX. In der MAVO und im MVG-EKD wird die Zusammenarbeit mit der SBV geregelt, dies in § 52 MAVO und §§ 50 ff. MVG-EKD. Aus ihrem Bereich heraus wird zurückverwiesen ins SGB IX. Es ist also nicht so, dass die SBV in Ihrem Bereich keine Rechte hat.
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