Die Rechte der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen aus dem SGB IX im Überblick
Bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben insbesondere in Veränderungsprozessen und Krisen
sollten Sie eng mit Ihrem Arbeitgeber und dem Betriebs- oder Personalrat zusammenarbeiten.
Der § 182 SGB IX sieht eine solche Verpflichtung vor. Sie sollen sich gegenseitig unterstützen
und austauschen, um die Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen optimal zu gestalten. Dazu gehört es auch, die Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmern zu kennen.