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Die Rechte der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen aus dem SGB IX im Überblick

Bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben insbesondere in Veränderungsprozessen und Krisen sollten Sie eng mit Ihrem Arbeitgeber und dem Betriebs- oder Personalrat zusammenarbeiten. Der § 182 SGB IX sieht eine solche Verpflichtung vor. Sie sollen sich gegenseitig unterstützen und austauschen, um die Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen optimal zu gestalten. Dazu gehört es auch, die Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmern zu kennen.

Arno Schrader

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

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