ARBEITSSICHERHEIT

Die Qualifizierung der Sicherheitsbeauftragten fördert die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

Die Sicherheit und Gesundheit aller im Betrieb stehen im Zentrum des betrieblichen Arbeitsschutzes – ein Thema, das Ihnen als Betriebsrat und Gesundheitsschützer besonders am Herzen liegt. Ihre Kollegen, die das Amt der Sicherheitsbeauftragten (SiBe) ehrenamtlich annehmen, übernehmen eine wichtige Rolle. Durch ihre fachliche Nähe und Präsenz im Arbeitsalltag wird die Sicherheitskultur lebendig. Ein SiBe beobachtet, ob Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstung nicht nur vorhanden sind, sondern auch ordnungsgemäß eingesetzt werden, und sensibilisiert die Kolleginnen und Kollegen durch seine Vorbildfunktion und sein kollegiales Handeln. Um diese Aufgaben bewerkstelligen zu können, braucht der SiBe immer wieder neues Wissen und Qualifizierung. Wie ist das in Ihrem Betrieb geregelt?

Brigitte Ganzmann

22.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Kennen Sie die SiBe in Ihrem Betrieb? Vielleicht über den ASA, denn hier bringen sie die Perspektive der Kolleginnen und Kollegen vor Ort mit ein. Nach § 11 ASiG gehört der SiBe zum ASA dazu. Je nach Betriebsgröße und Anzahl der SiBe nehmen zumindest Vertreter am ASA teil.

SiBe geht nicht ohne Sie als Betriebsrat

Wussten Sie, dass Sie als Betriebsrat bei der Bestellung von SiBe mitbestimmungsberechtigt und -pflichtig sind? So können Sie sicherstellen, dass diese gut verankert, ausreichend befähigt und wirksam eingesetzt werden. Zudem sind Sie an der Bestellung der SiBe zu beteiligen.

Achten Sie darauf, dass den SiBe ausreichend Arbeitszeit eingeräumt wird, damit sie ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen und sich außerdem auch weiterbilden können.

Gut ausgebildet, gut qualifiziert

Nicht nur der Wille und das Interesse an Sicherheitsthemen und dem betrieblichen Gesundheitsschutz sind wichtig, um das Amt des SiBe erfüllen zu können. Erst mit der richtigen Qualifizierung können die Kollegen wirksam handeln. Hierfür bilden sich die künftigen SiBe bei qualifizierten Anbietern, oftmals die eigene BG, weiter.

Neues Rahmenkonzept der DGUV

Auch die DGUV hat sich damit auseinandergesetzt und die Qualifizierung der SiBe aktualisiert. Mit dem „Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten“ (DGUV-Grundsatz 311-004) liegt eine moderne, qualitätsgesicherte Grundlage vor, auf der Bildungseinrichtungen, Unfallversicherungsträger und freie Anbieter aufbauen können.

Das neue Konzept finden Sie hier: https://kurzlinks.de/hhyy

Wann war die letzte Weiterbildung?

Neben einer aktuellen Grundqualifizierung sind Weiterbildungsmaßnahmen für die SiBe in Ihrem Betrieb wichtig. Hier können Sie sich als Betriebsrat einsetzen. Ein gut informierter SiBe ist wirksam für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb und kann mit den Herausforderungen des Amtes besser umgehen.

So sind beispielsweise Kommunikation oder Konfliktmanagement wichtige Bestandteile der SiBe-Arbeit, und hierfür braucht es Wissen, um dies im Alltag auch anwenden zu können. Eine gute Möglichkeit sind hier lösungsorientierte Fragetechniken, wie sie auf Seite 11 aufgelistet sind.

Rechtliche Grundlagen: Qualifizierung muss sein

Rechtsgrundlagen für die Bestellung von SiBe sind § 22 SGB VII sowie § 20 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die durch DGUV-Regel 100-001 konkretisiert wird. In § 20 Abs. 6 DGUV V1 hat Ihr Arbeitgeber den SiBe in Ihrem Betrieb die Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der BG teilzunehmen. In der DGUV-Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ (https://kurzlinks.de/dh6z) gibt die DGUV einen groben Rahmen von 3 bis 5 Jahren vor, um die SiBe nach Ausbildung weiterzuqualifizieren, immer in Abhängigkeit von der Gefahrenlage im Betrieb.

Win-win für alle

Für Ihren Arbeitgeber lohnt es sich, auf qualifizierte und gut eingebundene SiBe zu setzen. Sie als Betriebsrat können diesen Prozess aktiv begleiten. Die Qualifizierung kommt allen zugute: Sie stärkt die Sicherheit im Betrieb, fördert das Gesundheitsbewusstsein und entlastet alle Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Fazit: Regelmäßige Weiterbildung

Die DGUV zeigt, dass auch die Ausbildung der SiBe nicht stillsteht und wie wichtig moderne Standards sind. Die Arbeitswelt, die Maschinen, die Abläufe vor Ort am Arbeitsplatz verändern sich ständig, und dementsprechend auch die Aufgaben der SiBe. Nur wenn die Kollegen, die dieses Ehrenamt ausüben, sicher, geschult und sozial kompetent sind, wird die Sicherheitskultur in Ihrem Betrieb ein Stück lebendiger und einfacher.

Fragen Sie als Betriebsrat im nächsten ASA nach, wie und wie oft die SiBe durch eine interne oder externe Weiterbildung in ihren Aufgaben unterstützt werden.

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Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]