PRAXISWISSEN

Die Pflichten Ihres Arbeitgebers und die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen

Als Betriebsrat ist es Ihre Pflicht, sich darum zu kümmern, dass Ihr Arbeitgeber Mobbingvorwürfen nachgeht und Schutzmaßnahmen einleitet. Denn er ist in erster Linie dafür verantwortlich. Es ist die Aufgabe Ihres Arbeitgebers, den Schutz des Persönlichkeitsrechts und der sonstigen Rechtspositionen wie zum Beispiel Gesundheit und Ehre eines Beschäftigten wahrzunehmen.

Friederike Becker-Lerchner

22.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitsstrukturen so gestalten, dass Mobbing vermieden wird

Ihr Arbeitgeber sollte deshalb durch eine entsprechende Organisation der Arbeitsstrukturen im Betrieb dafür sorgen, dass niemand Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mobbt. Denn häufig liegt die Ursache von Mobbing in einer mangelnden Arbeitsorganisation. Damit Ihr Arbeitgeber möglichst frühzeitig von etwaigen Mobbingfällen erfährt, ist es sinnvoll, eine betriebliche Mobbingstelle einzurichten. Dabei ist Ihr Arbeitgeber gut beraten, wenn er Sie als Betriebsrat einbindet. Schließlich haben Ihre Kolleginnen und Kollegen sowieso das Recht, Sie bei einem Mobbingfall direkt einzubinden.

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