Praxiswissen

Die neue KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) ist da

Das Thema künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt immer mehr Arbeitgeber immer intensiver. KI hat in vielen Unternehmen längst Einzug gehalten. Der Einsatz von KI beeinflusst häufig die Arbeitsabläufe. Er wirkt sich damit unmittelbar auf Ihre Kolleginnen und Kollegen aus. Als Betriebsrat sollen Sie sowohl die datenschutzrechtlichen Aspekte als auch Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Leistungs- und Verhaltenskontrolle im Blick haben und versuchen, etwaige Risiken mithilfe Ihrer Beteiligungsmöglichkeiten zu minimieren. Darüber hinaus sollten Sie ab sofort auch überwachen, dass Ihr Arbeitgeber die neue KI-Verordnung der EU berücksichtigt. Diese ist am 2.8.2024 in Kraft getreten.

Friederike Becker-Lerchner

27.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Ab wann die neue KI-Verordnung EU gilt

Die neue KI-Verordnung der EU gilt nach einer gestaffelten Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten unmittelbar. In Deutschland greift das Gesetz voraussichtlich erst im Frühjahr 2026. Dennoch sollten Sie bereits jetzt wissen, was die EU geregelt hat. Schließlich hat Deutschland die Regeln umzusetzen. Zudem handelt es sich um das erste und größte Gesetz zur KI weltweit.

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