LESERFRAGE

„Die Kollegen schwitzen und dürfen nicht lüften“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Brigitte Ganzmann

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

„Bei uns steigen die Temperaturen im Sommer oft schon vormittags auf über 26 Grad, besonders in den Großraumlaboren. Die Kollegen würden morgens gerne kräftig durchlüften, aber das Fensteröffnen ist bei uns untersagt – mit Verweis auf die Umluft- bzw. RLT-Anlage. Müssen wir das als Interessenvertretung einfach so hinnehmen? Muss unser Arbeitgeber nicht für Frischluft sorgen, auch zur Entlastung bei Hitze? Und was gilt eigentlich für Labore?“

Antwort:

Sie sprechen ein wichtiges Thema an – denn hohe Temperaturen in Innenräumen, wie jetzt im Sommer, belasten nicht nur den Kreislauf, sondern auch die Konzentration und das psychische Wohlbefinden.

Die ArbStättV verpflichtet Ihren Arbeitgeber, für gesundheitlich zuträgliche Atemluft zu sorgen. In Laboren geschieht dies in der Regel über sogenannte raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), die frische Luft zuführen und belastete Luft absaugen – insbesondere bei Gefahrstoffen oder sensiblen Prozessen.

Warum Fenster oft geschlossen bleiben müssen

In Laboren ist das Fensteröffnungsverbot häufig sicherheitsrelevant: Durch das Öffnen der Fenster können unkontrollierte Luftströme entstehen, welche die Wirksamkeit der Absaugungen stören oder sogar gefährliche Substanzen im Raum verteilen. Daher ist die Lüftung über kontrollierte Systeme vorgeschrieben – und zwar so, dass dauerhaft frische, saubere Luft gewährleistet wird.

Was können Sie als Betriebsrat für die Kollegen tun?

Als Betriebsrat können Sie prüfen lassen, ob

  • die RLT-Anlage korrekt eingestellt ist und regelmäßig gewartet wird.
  • die Raumtemperaturen dauerhaft über den empfohlenen 26 °C liegen (Technische Regel für Arbeitsstätten A3.5).
  • zusätzliche Maßnahmen zur Hitzeprävention ergriffen werden (z. B. flexible Pausenzeiten, mobile Kühlung, Arbeitsumverteilung).

Nutzen Sie Ihre Rechte!

Bestehen Sie auf der Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung und die Prüfprotokolle der Lüftungsanlage. Für den Sommer können Hitzeaktionspläne sinnvoll sein – auch um psychischer Erschöpfung vorzubeugen.

Zum Thema Hitzeplan finden Sie weiterführende Informationen in Beitrag: Wenn es heiß wird: Hat Ihr Betrieb einen Hitzeplan?

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Ich bin seit über 15 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]

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