Antwort:
Sie sprechen ein wichtiges Thema an – denn hohe Temperaturen in Innenräumen, wie jetzt im Sommer, belasten nicht nur den Kreislauf, sondern auch die Konzentration und das psychische Wohlbefinden.
Die ArbStättV verpflichtet Ihren Arbeitgeber, für gesundheitlich zuträgliche Atemluft zu sorgen. In Laboren geschieht dies in der Regel über sogenannte raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), die frische Luft zuführen und belastete Luft absaugen – insbesondere bei Gefahrstoffen oder sensiblen Prozessen.
Warum Fenster oft geschlossen bleiben müssen
In Laboren ist das Fensteröffnungsverbot häufig sicherheitsrelevant: Durch das Öffnen der Fenster können unkontrollierte Luftströme entstehen, welche die Wirksamkeit der Absaugungen stören oder sogar gefährliche Substanzen im Raum verteilen. Daher ist die Lüftung über kontrollierte Systeme vorgeschrieben – und zwar so, dass dauerhaft frische, saubere Luft gewährleistet wird.
Was können Sie als Betriebsrat für die Kollegen tun?
Als Betriebsrat können Sie prüfen lassen, ob
- die RLT-Anlage korrekt eingestellt ist und regelmäßig gewartet wird.
- die Raumtemperaturen dauerhaft über den empfohlenen 26 °C liegen (Technische Regel für Arbeitsstätten A3.5).
- zusätzliche Maßnahmen zur Hitzeprävention ergriffen werden (z. B. flexible Pausenzeiten, mobile Kühlung, Arbeitsumverteilung).
Nutzen Sie Ihre Rechte!
Bestehen Sie auf der Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung und die Prüfprotokolle der Lüftungsanlage. Für den Sommer können Hitzeaktionspläne sinnvoll sein – auch um psychischer Erschöpfung vorzubeugen.
Zum Thema Hitzeplan finden Sie weiterführende Informationen in Beitrag: Wenn es heiß wird: Hat Ihr Betrieb einen Hitzeplan?