WISSENSWERTES

„Die haben sich verrannt!“ – nutzen Sie in solchen Fällen doch das Güterichterverfahren

Gerade in Arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren ist es oft so, dass das rechtliche Problem nicht vorrangig ist. Man hört den Parteien zu, man sieht sie an und denkt sich: „Wenn ihr 2-mal miteinander reden würdet, dann wäre euer Problem schnell Geschichte!“ Für solche Fälle gibt es bei den Arbeitsgerichten (ArbG) den*die Güterichter*in.

Maria Markatou

12.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Klage als Vorstufe

Reichen Dienstgebende oder Beschäftigte eine Klage beim ArbG ein, kann der*die zuständige Richter*in vorschlagen, am Güterichterverfahren teilzunehmen. Zum Güterichterverfahren kommt es nur, wenn beide Parteien – Kläger*in und Beklagte*r – dem zustimmen.

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