ARBEITSSICHERHEIT

Die dunkle Jahreszeit kommt: Jetzt wird es allerhöchste Zeit, Wege und Beleuchtung zu prüfen

Hurra, hurra, der Winter ist da. Er bringt uns Eis und Rutschgefahr. Arbeitsschützer könnten das bekannte Kinderlied jedes Jahr aufs Neue singen. Die Umstellung auf die dunkle Jahreszeit erfordert das Handeln Ihres Arbeitgebers im betrieblichen Arbeitsschutz. Denn die veränderten Lichtverhältnisse in Herbst und Winter, Nässe, Laub, Schnee und Eis erhöhen das Unfallrisiko für Ihre Kollegen massiv. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Wege sicher zu halten. Sie als Betriebsrat spielen eine wichtige Überwachungsrolle. Füllen Sie diese im Herbst und Winter aus!

Brigitte Ganzmann

14.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Wenn es um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Kollegen geht, trägt Ihr Arbeitgeber die Verantwortung. Das gilt nicht nur direkt am Arbeitsplatz, sondern auch für alle Wege und Verkehrsflächen auf dem Betriebsgelände. Das ist wichtig, damit kein Kollege wegen Laub, Nässe oder Bodenfrost auf einer Rampe oder am Parkplatz ausrutscht und sich verletzt. Solche Unfälle sollte Ihr Arbeitgeber unbedingt vermeiden.

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