Zunächst ist zu prüfen, ob der ausländische Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt. Dies betrifft insbesondere Drittstaatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, um in Deutschland tätig zu sein. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz bestehen dagegen weitgehende Freizügigkeitsrechte.
Darüber hinaus ist zu klären, ob der Arbeitnehmer einen Schwerbehindertenausweis oder eine gleichwertige ausländische Bescheinigung besitzt. Anerkennungsverfahren können sich je nach Herkunftsland unterscheiden. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit den zuständigen Versorgungsämtern und dem Integrationsamt in Kontakt zu treten, um den individuellen Status und die möglichen Nachteilsausgleiche zu klären.