BEAMTENRECHT

Die „Abmahnung“ und „Kündigung“ von Beamtinnen und Beamten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei einer Pflichtverletzung abgemahnt werden. Im Beamtenrecht gibt es eine solche Abmahnung nicht. Dort gelten – wie bei der Kündigung auch – andere Regelungen.

Maria Markatou

20.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat erstellt jährlich eine Jahresstatistik über abgeschlossene Disziplinarverfahren der obersten Bundesbehörden mit ihren nachgeordneten Bereichen.

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