Was passiert, wenn der betroffene Mitarbeiter nicht will?
Die entsprechende Weigerung des Mitarbeiters hat zunächst gar keine Folgen. Der Beschäftigte muss sie auch nicht begründen. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung bzw. einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kann er sich nicht darauf berufen, dass kein Versuch unternommen wurde, den Arbeitsplatz leidens- oder behinderungsgerecht anzupassen. Hier können Sie als Vertrauensperson unter Umständen einiges bewirken. Weisen Sie den betreffenden Beschäftigten darauf hin, wie er von dem Prozess profitieren kann.