Übersicht

Die 10 wichtigsten Antworten zu Ihrer Rolle beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Kein Fall für das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist wie der andere. Dennoch tauchen einige Fragen immer wieder auf – besonders bei Akteuren wie Ihnen als Schwerbehindertenvertretung, deren Rolle im BEM nicht abschließend geregelt ist. In einer Übersicht haben wir die 10 häufigsten Fragen und die Antworten der Schwerbehindertenvertretungen zum BEM zusammengestellt.

Britta Schwalm

21.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Was passiert, wenn der betroffene Mitarbeiter nicht will?

Die entsprechende Weigerung des Mitarbeiters hat zunächst gar keine Folgen. Der Beschäftigte muss sie auch nicht begründen. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung bzw. einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kann er sich nicht darauf berufen, dass kein Versuch unternommen wurde, den Arbeitsplatz leidens- oder behinderungsgerecht anzupassen. Hier können Sie als Vertrauensperson unter Umständen einiges bewirken. Weisen Sie den betreffenden Beschäftigten darauf hin, wie er von dem Prozess profitieren kann.

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