ARBEITSSICHERHEIT

DGUV-Information: Nutzen Sie als Betriebsrat die neuen Impulse zum Thema Gehörschutz

Lärmschwerhörigkeit gehört zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Diese Schwerhörigkeit entsteht nicht über Nacht, sondern schleichend. Und trotz allen Wissens denken viele im Arbeitsalltag: „Ach, dafür brauche ich jetzt keinen Gehörschutz.“ Doch sind die feinen Zellen im Ohr erst einmal zerstört, gibt es kein Zurück mehr. Als Betriebsrat haben Sie beim Thema Gehörschutz ein klares Mitbestimmungsrecht und eine wichtige Überwachungsfunktion. Gehen Sie dies mithilfe der aktuellen Informationen aus der DGUV 212-024 an.

Brigitte Ganzmann

09.10.2026 · 2 Min Lesezeit

Hören Kollegen nicht mehr gut, dann verstehen sie nicht nur Informationen bei Besprechungen schlechter, sondern auch Sicherheitssignale oder Maschinengeräusche. Die Einschränkung beim Hören ist neben den gesundheitlichen Problemen ein wirkliches Sicherheitsrisiko! Aus diesem Grund hat die DGUV auch die Information 212-024 „Gehörschutz“ neu aufgelegt: https://link.adiuva.de/dguvgehoerschutz

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!