AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Der Widerruf einer Beförderung ist meist rechtswidrig
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich bereit ist, einen fachlich versierten Kollegen bzw. eine Kollegin zu befördern, der- bzw. diejenige ihm jedoch als Führungskraft ungeeignet erscheint. Wenn der Arbeitgeber in einem solchen Fall die jeweilige Person aus welchen Gründen auch immer trotz seiner gewissen Zweifel befördern möchte, kann er sich aber keine Hintertür in Form eines Widerrufs offenhalten (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 14.5.2025, Az. 12 SLa 37/25).
Friederike Becker-Lerchner
28.11.2025
·
3 Min Lesezeit
Assistent wird als Supervisor eingesetzt
Der Fall: Ein seit dem Jahr 2016 als Luftsicherheitsassistent beschäftigter Arbeitnehmer wurde seit August 2020 immer wieder und ab Januar 2021 zu 90 % als Supervisor eingesetzt. Er war dann nicht selbst für die Kontrolle von Gepäck und Passagieren zuständig. Er hatte vielmehr die Aufsicht über die kontrollierenden Kolleginnen und Kollegen.
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