Der Fall
Im Zentrum des Falls stand ein Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit, das keinerlei Büros oder Betriebe hatte. Alle Arbeitnehmer waren ausschließlich im Homeoffice tätig. Schließlich wollte ein Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen. Der Arbeitnehmer verdiente jährlich 135.000 € zuzüglich Provisionszahlungen. Er gab eine öffentlich beglaubigte Erklärung ab, dass er als sogenannter Vorfeld-Initiator Vorbereitungshandlungen für eine Betriebsratswahl vornehmen würde. Insbesondere wollte er eine erste Wahlversammlung vorbereiten und dazu einladen.
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