SCHWERPUNKTTHEMA

Der Herbst ist da – haben Sie am Arbeitsplatz genug Licht?

Wir sind mitten im Herbst – eine sehr schöne Zeit, wie ich finde. Aber leider auch mit weniger Tageslicht. Wir brauchen also genug künstliches Licht in unseren Räumen – auch am Arbeitsplatz. Nach dem ArbSchG, genauer: §§ 3 und 5, hat Ihre Dienststellenleitung den Arbeitsplatz so einzurichten, dass ihre Beschäftigten keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Dazu gehört es auch, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen genug Licht haben. Als Personalrat haben Sie dies zu überwachen. Wo­rauf Sie hier genau achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Maria Markatou

10.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Hierauf kommt es bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz an

Die Beleuchtungsstärke muss der Arbeitsaufgabe, dem Arbeitsgut und dem Raum (Größe, Grundriss, Fenster) angepasst werden. Seien Sie ganz pragmatisch: Sind die Fenster zu klein? Wenn ja, muss dies durch mehr künstliches Licht ausgeglichen werden.

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