SCHWERPUNKTTHEMA

Der goldene Handschlag: Wissenswertes rund um die Abfindung

Rein rechtlich gesehen ist Ihre Dienststellenleitung normalerweise nicht verpflichtet, Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Abfindung zu zahlen. Doch die Realität ist eine andere: Etwa 90 % der Kündigungsschutzklagen werden früher oder später gegen Zahlung einer Abfindung beendet. Worauf Sie bzw. die Kolleg*innen dabei achten sollten, das lesen Sie im Folgenden:

Maria Markatou

15.08.2025 · 5 Min Lesezeit

Welche Abfindungssumme Sie veranschlagen können

Trotz der großen praktischen Bedeutung von Abfindungszahlungen gibt es fast keine gesetzliche Regelung dafür. Zwar finden sich mit den §§ 1a, 9, 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) 2 Spezialregelungen zum Thema; doch diese betreffen Fälle, die in der Praxis eher selten sind. Meistens werden die Abfindungen daher wie auf dem Basar ausgehandelt. Allerdings bewegt man sich hier nicht im vollkommen „luftleeren“ Raum. Vielmehr hat sich eine Formel für die Ermittlung der Abfindungshöhe herauskristallisiert. Diese lautet:

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!