Welche Abfindungssumme Sie veranschlagen können
Trotz der großen praktischen Bedeutung von Abfindungszahlungen gibt es fast keine gesetzliche Regelung dafür. Zwar finden sich mit den §§ 1a, 9, 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) 2 Spezialregelungen zum Thema; doch diese betreffen Fälle, die in der Praxis eher selten sind. Meistens werden die Abfindungen daher wie auf dem Basar ausgehandelt. Allerdings bewegt man sich hier nicht im vollkommen „luftleeren“ Raum. Vielmehr hat sich eine Formel für die Ermittlung der Abfindungshöhe herauskristallisiert. Diese lautet: