Bei der von ihm geforderten Auslegung hat der EuGH in den vergangenen Jahren ziemlich konsequent Arbeitnehmerinteressen vertreten. Man kann den EuGH also durchaus in Anlehnung an den bekannten Werbespruch der Polizei ein bisschen humoristisch als „Freund und Helfer“ der Arbeitnehmenden bezeichnen.
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