Der Fall: Eine Bundesbeamtin erreichte im September 2024 die Altersgrenze zum Eintritt in den Ruhestand. Bereits im Februar 2024 hatte sie beantragt, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben. Ihr Antrag wurde abgelehnt, ihr Widerspruch zurückgewiesen. Über die dagegen gerichtete Klage hatte das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Sie versuchte im September 2024 im Wege der einstweiligen Anordnung zu erreichen, dass sie auch nach September 2024 bis zur Entscheidung des Gerichts über die eingereichte Klage weiter wie bisher beschäftigt wird. Das Verwaltungsgericht wies ihren Eilantrag zurück. Hiergegen legte sie Beschwerde beim VGH in München ein.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
