Die gesetzliche Grundlage für den ASA ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert, das im Jahr 1973 in Kraft trat. Ziel dieses Gesetzes war es, den Arbeitsschutz in Deutschland zu stärken und strukturelle Bedingungen für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zu schaffen.
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