PRAXISWISSEN
Denken Sie an diese Eckpunkte
Jeder Fall ist anders. Das gilt auch im Hinblick auf die Erledigung von Aufgaben im Homeoffice. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, wenn Kolleginnen und Kollegen auch bei Bestehen einer Betriebsvereinbarung ihre Vorstellungen von der Telearbeit in einer individuellen Vereinbarung regeln. Wie eine solche aussehen könnte, lesen Sie im Folgenden.