PRAXISWISSEN
Das Wichtigste, was Sie zur dienstlichen Nutzung eines Privatfahrzeugs wissen müssen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unternehmen Dienstreisen auch immer einmal wieder mit dem privaten Pkw. In der Praxis stellt sich deshalb die Frage: Sind Beschäftigte versichert, wenn sie das eigene Auto für solche Arbeitsausflüge nutzen? Inwieweit haftet der Arbeitgeber für unfallbedingte Schäden? Ausschlaggebend ist der direkte Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.
Friederike Becker-Lerchner
10.10.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitgeberhaftung bei beruflich bedingten Fahrten
Nach der Rechtsprechung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber bei entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Sachschadens, der ihnen während einer Dienstfahrt mit dem privaten Pkw entsteht.
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