Die beiden Vertretungen spielen insbesondere in größeren Unternehmen und Konzernen eine entscheidende Rolle. Sie sollen helfen, die Rechte und Belange von schwerbehinderten Menschen zu wahren und diese gegenüber dem Arbeitgeber und anderen betrieblichen Akteuren zu vertreten.
Grundlagen und gesetzliche Verankerung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Gesamt- und die Konzernschwerbehindertenvertretung finden sich im SGB IX. Nach § 180 SGB IX besteht die Möglichkeit, auf betrieblicher Ebene Schwerbehindertenvertretungen zu wählen, sobald in einem Betrieb mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Diese Vertretung übernimmt Aufgaben wie die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, die schwerbehinderte Menschen betreffen, sowie die Förderung ihrer beruflichen Integration.