Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebs- oder Personalrat und Ihrem Arbeitgeber. Das Ziel des Sozialplans ist es, Nachteile, die Ihren Kolleginnen und Kollegen durch eine Betriebsänderung entstehen, abzumildern.
Ihre Rolle als Schwerbehindertenvertretung
Sie als Schwerbehindertenvertretung sitzen nicht mit am Verhandlungstisch. Ihr Arbeitgeber muss Sie jedoch frühzeitig und umfassend über alle geplanten Maßnahmen informieren, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen betreffen können. Dazu gehört auch der Abschluss eines Sozialplans, wenn darin zum Beispiel Abfindungsregelungen, Versetzungen, Qualifizierungsmaßnahmen oder Auswahlrichtlinien geregelt sind.